Newsletter 06 | 2021

Investieren in der Stadtoase: Bis zu 26.250 Euro BEG-Förderung möglich!

Der Blick in das begrünte Wohnquartier, die ideale Lage in Citynähe, die Top-Ausstattung. Es gibt so viele Gründe, in eine Traumwohnung in Hildegardis – Die Stadtoase zu investieren. Und ab 1. Juli 2021 gibt es mit Blick auf die Finanzierung noch einen Grund mehr: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Förderprogrammen Wohngebäude Kredit und Wohngebäude Zuschuss. Für Sie als Käufer einer Eigentumswohnung in Haus Lumina oder Haus Novum ergeben sich damit neue lukrative Optionen mit bis zu 26.250 Euro (Tilgungs-)Zuschuss. Neben dem herkömmlichen Förderkredit mit Tilgungszuschuss gibt es dabei nun alternativ auch eine reine Zuschussvariante.

Der Clou für alle Hildegardis-Käufer: Durch den hohen Anteil an erneuerbaren Energien in der Stadtoase winkt sowohl bei der Kredit- als auch bei der reinen Zuschussvariante der neue Erneuerbare Energien-Bonus: Beim Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse sind bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag möglich – und damit bis zu 30.000 Euro mehr als in der klassischen Variante. Auch der Tilgungszuschuss erhöht sich um 2,5 % auf 17,5 %. Bei einem maximalen Förderkredit von 150.000 Euro heißt das: Sie haben mit dem Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse die Chance auf einen Tilgungszuschuss von bis zu 26.250 Euro (anstatt 18.000 Euro bei 120.000 Euro). Das Gleiche gilt für die reine Zuschussvariante – auch hier sind mit der neuen BEG-Förderung bis zu 26.250 Euro möglich. Das sind bis zu 8.250 Euro extra für Ihre Finanzierung. Möglich macht das der hohe Anteil an Erneuerbarer Energie im Wohnquartier – top für die Umwelt und die Finanzen! Ob zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage: Sichern Sie sich jetzt Ihre Eigentumswohnung in Hildegardis – Die Stadtoase.

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen geben einen Ausblick auf Basis der aktuellen Informationen auf www.kfw.de zum Stichtag 15.06.2021. Nachträgliche Änderungen können auftreten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine rechtsverbindliche Auskunft zur Bewilligung von Fördermitteln erteilen dürfen. Die Einschlägigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet ausnahmslos die jeweilige Förderstelle.
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