Noch 100 Tage Steuervorteil sichern!
Bildnachweis: Thomas Ott
Für Ihre Kapitalanlage im Rheingau läuft der Countdown. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, sich die 5% Sonder-AfA beim Kauf einer Eigentumswohnung des Immobilienprojekts „Leben Reben Rheingau“ in Eltville-Martinsthal zu sichern. Und zwar sofern der Kauf sowie die Übergabe bis zum 31.12.2024 erfolgt. Und das kann sich für Sie richtig lohnen: Denn die Eigentumswohnungen in beliebter Lage im Rheingauer Weindorf Eltville-Martinsthal sind bereits vermietet!
Der Rheingau lädt ein: Facettenreiches Wohnen in exklusiver Lage
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Bildnachweis: Max Singer Fischer
Die vermieteten Wohnungen in Eltville-Martinsthal werden Sie als Kapitalanlage begeistern. Weinberge satt, Idylle pur und die Nähe zum Rhein sind einfach perfekt. Das charmante Weindorf mit seinem urigen Kern und den alten Fachwerkhäusern ist ein wahres Juwel im Rheingau.
Die Wohnungen sind erstklassig ausgestattet und bieten eine hohe Lebensqualität. Die 2- und 4-Zimmer-Wohnungen sind alle barrierefrei zugänglich und verfügen über viele hochwertige Details: Überwiegend bodentiefe Fenster, edles Eiche-Echtholz-Parkett, hochwertige Sanitärobjekte, Balkone oder Terrassen und vieles mehr.
Sie möchten mehr erfahren zu den Eigentumswohnungen: Einfach HIER (Verlinkung zu https://www.molitor-immobilien.de/objekt/eigentumswohnungen-in-eltville-martinsthal/) klicken.
Clever investieren: Das bringt Kapitalanlegern die neue AfA
Einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil sichern beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage – klingt gut, oder? 5 % statt 3 % – das wurde kürzlich mit der Zustimmung zum Wachstumschancengesetz beschlossen. Und die Zinsen? Die sinken – ein Satz von ca. 3,5 % wird Kunden mittlerweile angeboten. Der Leitzins? Der soll ebenfalls gesenkt werden und Konditionen stabil bleiben.
Gut zu wissen:
- Der Baubeginn muss zwischen dem 01.Oktober 2023 und dem 30.September 2029 liegen
- Die Anwendung der AfA betrifft ausschließlich den Mietwohnungsneubau
- Im ersten Jahr können 5% der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren können jährlich 5% des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
- Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung mit 3% ist möglich
- Die AfA ist geregelt im Einkommenssteuergesetz, im §7 Abs. 5a EstG
Hinweis: Die angegebenen Konditionen und steuerlichen Betrachtungen dienen nur zu Informationszwecken und können sich jederzeit ändern. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Konditionen je nach individueller Bonität, persönlichem Steuersatz und anderen Faktoren variieren können. Es wird empfohlen, sich vor Abschluss eines Finanzierungsvertrags von einem Fachexperten und Steuerberater beraten zu lassen. Alle Angaben Stand April 2024
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Molitor erklärt: 5% Sonder-AfA
Molitor erklärt: Wie wird die AfA angewendet?
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