News | 03.05.2024

Molitor erklärt: Wie funktioniert die neue 5% Sonder-AfA?

Es gibt Neuigkeiten für alle, die ihr Kapital in Form einer Immobilie anlegen möchten. Mit der Zustimmung zum Wachstumschancengesetz durch den Bundesrat wurde die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 5% für den Kauf von Neubauimmobilien als Kapitalanlage beschlossen. Das bedeutet für Sie als Käufer:in einen erheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber der bisherigen linearen Abschreibungsmöglichkeit in Höhe von 3%.

Was genau ist die 5% Sonder-AfA?

Die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) ist eine kalkulatorische Wertminderung, die nur in der Steuererklärung aufgeführt wird. Liegen Ausgaben, wie zum Beispiel die Zinsen – und die AfA – höher als die Einnahmen, führt das rein rechnerisch zu Verlusten. Das wiederum wirkt sich dann für Sie steuermindernd aus.

Zusätzlich haben sich die Marktkonditionen wieder deutlich verbessert. Wurden Ihnen vor ein paar Monaten noch Kredite zu einem Zinssatz von ca. 4,2 %* angeboten, können Sie jetzt schon wieder einen deutlich geringeren Zinssatz von ca. 3,5 %* erhalten. Das liegt sogar noch unter dem aktuellen Leitzins der EZB (4,5%)*. Und die Prognosen sind positiv: Der Leitzins soll gesenkt werden und die aktuellen Konditionen bleiben stabil. Der niedrigere Zinssatz und die neue Sonder-Afa – Jetzt ist ein guter Zeitpunkt um in eine Immobilie zu investieren. Und wenn Sie noch mehr sparen möchten: Verzichten Sie doch auf die Provision und kaufen direkt beim Bauträger.

Das Wichtigste haben wir für Sie einmal zusammengefasst:

  • Der Baubeginn muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen
  • Die Anwendung der AfA betrifft ausschließlich den Mietwohnungsneubau
  • Im ersten Jahr können 5% der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren können jährlich 5% des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung mit 3% ist möglich
  • Die AfA ist geregelt im Einkommenssteuergesetz, im §7 Abs. 5a EstG

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*Alle Angaben Stand April 2024

Hinweis: Die angegebenen Konditionen und steuerlichen Betrachtungen dienen nur zu Informationszwecken und können sich jederzeit ändern. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Konditionen je nach individueller Bonität, persönlichem Steuersatz und anderen Faktoren variieren können. Es wird empfohlen, sich vor Abschluss eines Finanzierungsvertrags von einem Fachexperten und Steuerberater beraten zu lassen.

 

Bildnachweis | Titelbild 1: J. Molitor Immobilien GmbH,