AfA-Steuervorteil

5% Sonder-AfA kommt: Jetzt Steuervorteil sichern bei Neubauimmobilien!

Mit der Zustimmung zum Wachstumschancengesetz durch den Bundesrat wurde auch die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 5% für den Kauf von Neubauimmobilien als Kapitalanlage beschlossen. Das bedeutet für Sie als Käufer einen erheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber der bisherigen linearen Abschreibungsmöglichkeit in Höhe von 3%.

Was ist die AfA?

Die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) ist eine kalkulatorische Wertminderung, die nur in der Steuererklärung aufgeführt wird. Liegen Ausgaben, wie zum Beispiel die Zinsen – und die AfA – höher als die Einnahmen, führt das rein rechnerisch zu Verlusten. Das wiederum wirkt sich dann für Sie steuermindernd aus.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Durch diese Regelung kann der Wert Ihrer Immobilie mit jährlich 5% degressiv – das bedeutet immer auf Basis des Restbuchwerts – abgeschrieben werden. Gegenüber der regulären linearen Abschreibung von 3% fallen die steuerlichen Verluste jetzt deutlich höher aus und das bringt Ihnen den höheren Steuervorteil! Sofern den Verlusten entsprechend hohe zu versteuernde Einkünfte gegenüberstehen, kommt es zu einer deutlich geringeren Steuerlast. Und gleichzeitig werden auch noch erhebliche stille Reserven gebildet.

Zusätzlich haben sich die Marktkonditionen wieder deutlich verbessert und die Prognosen sind positiv: Der Leitzins soll gesenkt werden und die aktuellen Konditionen bleiben stabil. Dank niedrigerem Zinssatz und die Sonder-AfA ist jetzt ein besonders guter Zeitpunkt, um in eine Immobilie zu investieren. Und wenn Sie noch mehr sparen möchte, verzichtet auf die Provision und kauft direkt beim Bauträger.

Ihre Ansprechpartnerin:

Katrin Spieß
Tel.: 06132 9955-569
E-Mail: katrin.spiess@molitor-immobilien.de