Newsletter 12 | 2016

Eine Immobilie verschenken

Weihnachten ist ein Fest der Freude, bei dem wir mit kleinen und großen Geschenken unseren Lieben etwas Gutes tun wollen.  Im Idealfall wird die Bescherung sowohl für die Beschenkten als auch für die Schenker zum Vergnügen. Doch umso wertvoller das Präsent, desto mehr ist zu beachten – so etwa bei Geschenken mit Dach, Türen und Fenstern. Es gibt viele gute Gründe, eine Immobilie zu verschenken. Wird innerhalb der Familie eine Immobilie verschenkt, so ist damit oft die Absicht verbunden, Erbschaftssteuer zu sparen. Doch unter welchen Voraussetzungen kann man Häuser, Wohnungen oder Grundstücke steuerfrei verschenken? Welche Rolle spielt der Wert der Immobilie? Was muss beachtet werden, damit die Schenkung rechtskräftig ist? Wie kann sich der Schenkende über Wohnrecht und Nießbrauch absichern? Wer eine Immobilie verschenkt, sollte sich vorab ausführlich bei einem Steuerfachmann beraten lassen.

Einen ersten Einblick in die Thematik bietet die informative Broschüre „Erben und Schenken jetzt steueroptimiert gestalten“ der Bad Kreuznacher Steuerkanzlei Merk, Schlarb & Partner. Diese können Sie sich kostenfrei unter http://www.merk-schlarb-partner.de/uploads/media/erbenundschenken.pdf herunterladen.

Bildnachweis | Titelbild 1: J. Molitor Immobilien GmbH; Titelbild 2: Fotolia/Alexander Raths;